Mein Blog und das Urheberrecht

Viele Blogger machen sich zumindest am Anfang gar keine Gedanken darüber, dass sie da ein paar Texte und Fotos von sich veröffentlichen, die dann im Internet herumschwirren und auf die eine Menge Leute zugreifen können – und sie auch kopieren könnten. Setzt man sich aber einmal damit auseinander, dann ist es gar nicht mal so kompliziert, und man weiß, dass der eigene Blog urheberrechtlich geschützt ist. Aber auch, wenn es um die Verwendung von Bildern geht, die man nicht selbst gemacht hat, lohnt es sich, sich einmal zu informieren, damit man weiß, was man überhaupt darf und was nicht.

Schutz von Texten und Bildern auf dem Blog

Eure eigenen Texte und Bilder, die ihr auf dem Blog verwendet, sind automatisch urheberrechtlich geschützt – das ist in Deutschland durch das Urheberrecht festgelegt und auch im Ausland, wenn ihr wie ich zweisprachig bloggt, braucht ihr euch keine Sorgen machen: hier gilt in etwa das gleiche Recht, unter dem Namen Berne Convention. Euer Blog ist also insgesamt in 168 Ländern dieser Welt automatisch geschützt. Ihr braucht auch nichts beantragen, eintragen lassen oder so etwas, das Urheberrecht gilt automatisch, sobald ihr einen Text schreibt, ein Foto macht, ein Bild malt…so lange ihr dabei kreativ gewesen seid.

Was bedeutet Urheberrecht?

Alles, was als „Werk“ bezeichnet werden kann, wird durch das Urheberrecht geschützt. Das können Texte sein, Bilder, Musik, Designs…und so weiter. Derjenige, der das „Werk“ kreiert hat, also der Autor, Maler, Fotograf etc. ist der einzige, der das Werk veröffentlichen oder vervielfältigen darf, beziehungsweise anderen die Erlaubnis geben darf, das zu machen. Ohne Erlaubnis also nichts auf dem Blog veröffentlichen oder kopieren – soweit ganz einfach. Solltet ihr übrigens zum Beispiel für eine Firma arbeiten, die auch einen Blog habt, und ihr schreibt auch dafür, hängt es vom Arbeitsvertrag ab, wer durch das Urheberrecht geschützt ist: in den meisten Fällen hat der Arbeitgeber dann die Rechte am Text, es sei denn, es ist vertraglich anders festgelegt.

Das Urheberrecht kann auch an andere übertragen werden, zum Beispiel an die Nachkommen, wie bei Walt Disney. Allerdings verfällt es irgendwann und ist nicht ewig gültig, das heißt, nach einer gewissen Zeit darf jeder auch ohne Erlaubnis das „Werk“ kopieren und veröffentlichen. Das Urheberrecht gilt mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Autors, in vielen Ländern aber länger – das hängt von nationalen Gesetzen ab.

Das Copyright-Zeichen ©

Auch, wenn man es oft sieht (unter anderem auf meinem Blog, wenn man mit der Maus über die Bilder fährt), braucht man es eigentlich nicht. Da das aber viele nicht wissen, benutze ich es beispielsweise trotzdem: dann sollte man zur Vollständigkeit sowohl den vollständigen Namen und das Jahr angeben.

Bilder von anderen „Werken“

Auch Kleidung fällt unter das International Copyright – genau wie in manchen Ländern sogar das Design von Stühlen und anderen Gebrauchsgegenständen, die in Deutschland durch das Modellrecht geschützt sind. Aber auch Buchcover, die ich oft auf meinen Fotos verwende, um Posts interessanter zu gestalten, sind urheberrechtlich geschützt. Verwendet man Affiliate Programme, darf man die Bilder der Partner verwenden, und ist damit aus dem Schneider. Wer selbst Fotos macht, kann sich am besten beim Verlag informieren – vor allem bei positiven Reviews wird kaum jemand etwas dagegen haben, und mehr als Nein sagen kann der Verlag auch nicht.

Wenn man das Buch zum Beispiel vor einem Hintergrund fotografiert, vielleicht noch mit einer Teetasse daneben, erstellt so sein eigenes „Werk“ – und hier gehen die Meinungen auseinander. Die Rechte am Buchcover bleiben beim Verlag, die Rechte am Foto hält dann aber der Fotograf. Ohne die Zustimmung des Verlags dürftet ihr das Foto dann theoretisch immer noch nicht auf dem Blog veröffentlichen. Dürft ihr das aber und der Verlag verwendet euer Foto ohne eure Zustimmung, könnt ihr das wiederum verbieten – denn ihr habt die Rechte am Bild und ein eigenes „Werk“ kreiert, es sei denn, ihr habt eine Nahaufnahme vom Buch ohne Hintergrund und so weiter gemacht.

Ausnahmen des Urheberrechts

Es gibt übrigens vier Ausnahmen des Urheberrechts, also Situationen in denen Dinge einfach kopiert und veröffentlicht werden dürfen: bei Nachrichten, für Unterrichtszwecke, Zitierrecht und Eigenbedarf. Wie weit die jeweiligen Ausnahmen gelten, ist Interpretationssache, und darum verweise ich an dieser Stelle lieber auf’s Gesetzbuch für alle, die an mehr Details interessiert sind.

Diese Übersicht ist auf Basis von meinem Material für die Uni und einigen Artikeln im Internet geschrieben – ich bin natürlich keine Rechtsanwältin, und sollte mir hier ein Fehler unterlaufen sein, dann freue ich mich, wenn mich jemand darüber aufklären könnte.

Bei Logos, Markennamen und so weiter liegt die Sache übrigens wieder etwas anders, darauf möchte ich aber hier nicht weiter eingehen.

 

 

 

Alex

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